Schadstoffe im Kleingewerbe

Gewerblicher Sonderabfall kann über die kommunale Schadstoffsammlung entsorgt werden, wenn die Jahresmenge an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen 500 kg nicht übersteigt. Die Annahme von gewerblichem Sonderabfall ist in manchen
Landkreisen und kreisfreien Städten gebührenpflichtig. Für Abfälle über 500 kg/Jahr wenden Sie sich bitte direkt an die HIM.
Genaue Informationen und Preise können bei den Abfallberatern der jeweils zuständigen Landkreise bzw. kreisfreien Städte abgefragt werden.