Ausnahmen von A bis Z
Was kann bei der kommunalen Schadstoffsammlung nicht entsorgt werden?

- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Stoffe
- explosive Stoffe, z.B. Munition, Sprengstoff, Kampfstoffe
- infektiöse Abfälle
- radioaktive Abfälle
- Gasflaschen
- Tierkörper
| - Altreifen
- Bauschutt
- Elektrogeräte
- Erdaushub
- Fernseher
- Kühlgeräte und -aggregate
- Monitore
- Schrott, Altmetalle
- Sperrmüll
- Verpackungsmaterialien
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Weitere Informationen zur Entsorgung dieser Abfälle erhalten Sie bei den Abfallberatern Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt oder im Internet.