Die rechtlichen Grundlagen
Die Entsorgung von Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten, Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben wird in Hessen im Wesentlichen von zwei Gesetzen geregelt.Das Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz HAKA legt die allgemeinen Rahmenbedingungen für Entsorgung von Abfällen fest, insbesondere die Abgabepflicht auf Seiten des Verbrauchers sowie die Entsorgung durch öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger.
Die Sonderabfall-Kleinmengenverordnung von 1990 regelt die Besonderheiten, die bei der Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen zum Einsatz kommen.